Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1979 - 1 ER 400.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3527
BVerwG, 18.10.1979 - 1 ER 400.79 (https://dejure.org/1979,3527)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1979 - 1 ER 400.79 (https://dejure.org/1979,3527)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 1 ER 400.79 (https://dejure.org/1979,3527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,3527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 1 ER 400.79
    Auch muß es genügen, daß der Antrag auf Wiedereinsetzung - wie geschehen - unmittelbar beim Bundesverwaltungsgericht und nicht etwa bei dem Gericht der Vorinstanz angebracht worden ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 3. Januar 1961 - BVerwG 3 ER 414.60 - [BVerwGE 11, 322]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 1 B 245.77

    Ausländische Kläger - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 1 ER 400.79
    Der Begründung des Wiedereinsetzungsantrages ist jedoch nicht zu entnehmen, daß die Prozeßbevollmächtigten des Klägers, deren Verschulden der Kläger sich - auch in Asylsachen - wie eigenes Verschulden zurechnen lassen muß (Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 14.74 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78] undvom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98] mit weiteren Nachweisen) ohne ihr Verschulden verhindert waren, die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten.
  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 14.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 1 ER 400.79
    Der Begründung des Wiedereinsetzungsantrages ist jedoch nicht zu entnehmen, daß die Prozeßbevollmächtigten des Klägers, deren Verschulden der Kläger sich - auch in Asylsachen - wie eigenes Verschulden zurechnen lassen muß (Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 14.74 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78] undvom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98] mit weiteren Nachweisen) ohne ihr Verschulden verhindert waren, die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht